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Ratssitzung vom 14.11.2024: Aufstellungsbeschluss für Gewerbegebiet „Im Mittelgewann“

Das offizielle Protokoll der Sitzung wird in Kürze im Rats- und Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Wir kommentieren hier nur ausgewählte Themen der Sitzung.

TOP 1, 9 und 10: Gewerbegebiet „Im Mittelgewann“

Auf einer Teilfläche des Ackers an der Ecke Deponiestraße/K30 nach Dittelsheim-Heßloch soll ein Gewerbegebiet für die Ansiedlung eines ortsansässigen Gartenbaubetriebs ausgewiesen werden. Das Vorhaben wurde in der Ratssitzung am 10.10. erstmalig vorgestellt und in der Sitzung des Bauausschusses am 6. November ausführlich diskutiert. Wir vom Bürgerverein haben die Themen, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans aus Sicht der Ortsgemeinde berücksichtigt werden sollen, in einem Redebeitrag zusammengefasst und zu Protokoll gegeben. Dazu können heute noch keine Beschlüsse gefasst werden. Es gab im Rat breite Zustimmung zu diesem Redebeitrag. Die Beschlüsse über den Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor (TOP 1, nicht-öffentlich), den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (TOP 9, öffentlich) und die Vergabe von Planungsaufträgen (TOP 10, öffentlich) erfolgten allesamt einstimmig.

Unser Redebeitrag:

Die BVF-Fraktion befürwortet die Ausweisung des Gewerbegebiets gemäß TOP 9. Wir unterstützen die in der Beschlussvorlage genannten Ziele. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wollen wir uns für folgende Themen einsetzen.

  • Durch das Gewerbegebiet soll keine effektive Versiegelung des Bodens stattfinden. Dazu soll Regenwasser vollständig auf dem Gelände zurückgehalten werden und dort versickern
  • Die Auflagen zur Begrünung und zur Regenwasserbehandlung sollen in einem vertretbaren Verhältnis zu den von der Ortsgemeinde durchgesetzten Auflagen im Industriegebiet Alzey stehen
  • Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit die Natur und die Lebensqualität in der Ortsgemeinde fördern
  • Die Nutzung soll auf einen Gartenbaubetrieb beschränkt sein, damit eine andere Nutzung als die des heutigen Investors der Zustimmung der Ortsgemeinde bedarf
  • Bei der Anordnung der Funktionsbereiche soll auf minimale Störung der benachbarten Wohngebiete geachtet werden
  • Bei der Erschließung soll eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebiets berücksichtigt bzw. vorbereitet werden
  • Die Ortsgemeinde soll ein Vorkaufsrecht auf die überplante Fläche und für die evtl. Erweiterungsfläche erwerben
  • Generell soll die Zufahrt frühzeitig geklärt werden. Das Gewerbegebiet soll von der L406 über die Deponiestraße erreichbar sein.

Wir gehen davon aus, dass diese Themen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Wo möglich und sinnvoll sollen diese Belange der Ortsgemeinde in die Beauftragung des Planungsbüros aufgenommen werden. Es sollte zeitnah ein “Kick-Off-Meeting“ mit dem Investor, dem Planer und Vertretern der Ortsgemeinde (Verwaltung und Rat) stattfinden.